Update vom 06.05.2020: Information für die Modellflugvereine zu den geplanten Lockerungen des Bundes


Das BASPO hat das SMV-Schutzkonzept genehmigt.


Private und öffentliche Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten sind seit dem 13. März grundsätzlich verboten. Dieses Verbot wurde durch die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates nun gelockert Änderungen (Stand 29.04.2020) der Verordnung 2 COVID-19 (Stand 30.04.2020), zum Beispiel werden ab dem 11. Mai 2020 Sporttrainings erlaubt. Von Vereinen organisierte Veranstaltungen (inkl. Generalversammlungen, Flugtage, Wettbewerbe, gesellschaftliche Veranstaltungen etc.) bleiben bis auf Weiteres verboten.

  • Angesichts der schrittweisen Lockerungen der Massnahmen hält es der SMV nun für angebracht, seine Empfehlung, alle Vereinsflugplätze (aus Solidaritätsgründen) zu schliessen, ab dem 30. April aufzuheben. Unsere Interpretation der Vorschriften ist, dass das individuelle Fliegen auf Vereinsflugplätzen unter Beachtung der Hygienevorgaben des Bundes nicht unter das Veranstaltungs- und Vereinsaktivitätenverbot fällt.

  • Die Entscheidung darüber, ob ein Modellflugplatz für das individuelle Fliegen geöffnet wird, liegt bei den einzelnen Vereinen. Der SMV empfiehlt, dies in Absprache mit den örtlichen Behörden und unter Berücksichtigung des Standortes und der örtlichen Gegebenheiten zu tun.

  • Bei der Öffnung von Modellflugplätzen für das individuelle Fliegen müssen zwingend die Hygienevorgaben des BAG eingehalten werden. Das heisst keine Gruppen grösser als 5 Personen und 2 m Abstand zwischen den Personen. Wir empfehlen auch die regelmässige Desinfektion von Clubmaterial, das von mehreren Personen angefasst wird, falls solches überhaupt verwendet werden muss.

  • Wie oben erwähnt liegt der Öffnungsentscheid bei jedem einzelnen Verein. Vereine welche bis anhin aufgrund der lokalen Gegebenheiten zurückhaltend waren, von der Standortgemeinde auf ihre Öffnungsanfrage negativen Bescheid erhalten haben oder sonst auf Nummer Sicher gehen wollen, orientieren sich an den vom Bund kommunizierten Lockerungen für Sportvereine und öffnen ihre Vereinsflugplätze erst am 11.5.2020. Sie wenden dabei das Schutzkonzept an, welches der SMV beim BASPO eingereicht hat und am 6. Mai 2020 genehmigt worden ist.
 

Siehe auch die 
Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.04.2020

Link zur BASPO Meldung vom 29.04.2020

Link zur BASPO Meldung vom 22.04.2020

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