Anwendung der neuen Regeln für den Modellflug verschoben
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die EU die Anwendungsfristen verschoben (Anwendung neu ab dem 1. Januar 2021 statt ab dem 1. Juli 2020)
Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung (und Modellflug) war in der Schweiz per 1. Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Coronakrise hat die EU-Kommission entschieden, dass die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/947 um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben wird. Damit bleibt die bisherige Schweizer Regulierung über den Betrieb von Modellflugzeugen bis Ende 2020 weiterhin in Kraft.
Neuer Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln für den Modellflug
Die Registrierungspflicht wird in der EU ab dem 1. Januar 2021 angewendet, und die Bewilligung zum Weiterfliegen im Rahmen von Vereinen und Verbänden muss bis am 1. Januar 2023 erteilt werden (bis dahin können Modellflugpiloten weiterhin nach der aktuellen nationalen Gesetzgebung fliegen). Es ist zu erwarten, dass die Schweiz die Regeln ab Anfang 2021 übernehmen wird, dabei aber die Möglichkeit nutzt, schweizerische Regeln für "Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden" zu erlassen, die den Modellflug wie bisher ermöglichen.
Alle Informationen zum Thema Regulierung finden sie wie immer unter modellflug.ch/regulierung
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