Rechtschutzversicherung des SMV erweitert


www.cap.ch

Anlässlich seiner Sitzung vom 7. November hat der Vorstand des SMV einer Erweiterung des Deckungsbereiches der Rechtschutzversicherung CAP zugestimmt.


Ab dem 1. Dezember 2013 sind somit zusätzlich gedeckt:
„Nachbarrechtliche oder öffentlich rechtliche Streitigkeiten von Modellflugvereinen in Bezug auf die neu zu erschliessenden Modellflugplätze/Gelände, sofern die versicherte Person als Modellflugverein gemäss Ziff. 1 bereits mehr als ein Jahr Mitglied im SMV ist.“
Diese Erweiterung des Deckungsbereiches erfolgt ohne Auswirkung auf die Prämie. Dabei bleibt unbedingt zu beachten, dass die Deckungsbereiche, sowohl der Haftpflicht- als auch der Rechtschutzversicherung, des SMV ausschliesslich den privaten, nicht aber den gewerblichen, Betrieb von Modellflugzeugen umfassen.

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