Flugbeschränkung über München zum Oktoberfest 2019 – auch für Drohnen
Informationsschreiben vom Polizeipräsidium München
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner Bekanntmachung LF17/6163.2/6 vom 09. Juli 2019 erlassen, dass in der Zeit von Samstag, 21.09.2019, bis Sonntag, 06.10.2019, täglich von 08.00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit - MEZ), ein Flugbeschränkungsgebiet über München besteht.
Betroffen ist die Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 km (3 NM) um den Sendlinger Tor Platz (siehe Flugbeschränkungsgebiet).
Insbesondere sind in der Bekanntmachung Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) beschrieben. Die Münchner Polizei möchte in diesem Zusammenhang dringend darauf hinweisen, diese Flugbeschränkung während des Oktoberfestes 2019 zu beachten. Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Allgemein bestehende Genehmigungen haben keine Gültigkeit. Bei Verstößen, auch fahrlässig, kommt es zu erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG:
„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“
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