Bundesgericht lehnt Beschwerde der MG Fricktal ab
Mit Urteil vom 22. Dezember 2015 lehnt die öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundegerichtes die Beschwerde der MG Fricktal gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Aargau vom 15. August 2015 ab.
Als verantwortlicher Spartenverband des Aero-Club der Schweiz bedauert der Schweizerische Modellflugverband SMV diesen Entscheid zutiefst und sichert den Kameraden der betroffenen Modellfluggruppe weiterhin volle Unterstützung bei der Suche nach tragfähigen Lösungen zur Weiterführung des Modellflugbetriebes zu.
Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, dass die Mitglieder des Ressorts Infrastruktur und der Arbeitsgruppe Flugplätze des SMV, die MG Fricktal über mehrere Jahre auf dem Weg durch alle Instanzen, mit grossem persönlichem Einsatz und viel Sachkenntnis, auch unter von erfahrenen Juristen, beratend begleitet haben. Darüber hinaus haben der SMV und seine Rechtsschutzversicherung im Verlauf der verschiedenen Verfahrensschritte immer wieder substantielle, finanzielle Beiträge zur Deckung der erheblichen Kosten geleistet. Dass diese gemeinsamen Anstrengungen mit der Ablehnung der Beschwerde vom 22.12.15 als gescheitert betrachtet werden müssen, ist eine schwer zu akzeptierende Niederlage. Dabei liegt es, leider, in der Natur der Sache, dass ein Urteil des Bundesgerichtes als abschliessend zu betrachten ist. Dennoch müssen heute die rechtliche Würdigung des Urteils und die Umsetzung sich daraus ergebende Konsequenzen vorbehalten bleiben.
Die Gesetzgebung zur Raumplanung wird Haltern von Modellflugplätzen in mittelbarer Zukunft vermehrt zu schaffen machen. Auch die gegenwärtig laufenden Arbeiten im Nordostschweizerischen Modellflugverband NOS zur Erarbeitung eines Planungsleitfadens zu den raumplanerischen Anforderungen für Modellflugplätze zeigen uns dies in aller Deutlichkeit. Der SMV unterstützt deswegen dieses für uns alle existentiell wichtige Projekt mit einem grossen, finanziellen Beitrag, ist sich jedoch bewusst, dass die Durchsetzung unserer Interessen vor den Gerichten, wie das aktuelle Beispiel zeigt, mit nicht unerheblichen Risiken verbunden sein kann.
Um Konfliktpotential rechtzeitig zu erkennen und mit pro-aktivem Handeln zu entschärfen, gilt es heute für Flugplatzhalter eine kritische Risikoanalyse, betreffend ihrer Situation in Bezug auf Raumplanung und Umweltverträglichkeit, durchzuführen. Die regionalen Modellflugverbände und auch der SMV sind auf Anfrage gerne bereit, solche Analysen mit qualifizierten Experten zu begleiten. Für einen ersten Schritt in diese Richtung stellt das Ressort Infrastruktur des SMV aktuelle Erfahrungsberichte und weitere Unterlagen zu Verfügung.
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